Im Krankheitsfall muss es schnell gehen. Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.
Nicht vergessen: Ihre Versichertenkarte mitbringen
Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.
Überweisungen:
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich Überweisungen von uns ausstellen zu lassen.
Wir verstehen uns als Ihren Wegweiser durch die Medizin und bieten Ihnen an, für Sie alle Informationen über Ihren Gesundheitszustand zusammenzutragen.
Nur wenn uns alle Befunde bekannt sind, können wir Sie optimal versorgen.
Werden Sie ohne Überweisung bei anderen Ärzten vorstellig, haben wir keinen Anspruch auf die Zusendung eines Arztberichtes. Nur wenn uns diese Konsultationen mit Diagnosen und Behandlungen bekannt sind, können wir dies in Ihre Behandlung einfließen lassen.
Nicht zuletzt benötigen wir für die Beantwortung eventueller Anfragen und Beurteilungen für Behörden, Krankenkassen, Versicherungen usw. Befundberichte aller Ärzte, bei denen Sie behandelt wurden. Für die Erstellung derartiger Dokumente benötigen wir alle Arztbriefe und Befundberichte. Ggf. müssen wir Sie bitten, die Arztberichte selbst zusammenzutragen. Diagnosen und Therapien, die uns nicht bekannt sind, können wir nicht einfließen lassen, sodass eventuell kein vollständiges oder gar ein falsches Bild Ihrer Situation entsteht.
Wenn es schnell gehen muss: Wichtige Rufnummern
Einrichtung | Telefonnummer |
Rettungsdienst und Feuerwehr | 112 |
Informationszentrale bei Vergiftungen | 0228 - 19 240 |
Kassenärztlicher allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst
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116 117 (bundesweit) |
Elektronische Gesundheitskarte
"Liebe Patientin, lieber Patient,
Sie haben eine neue Adresse? Oder hat sich Ihr Versichertenstatus geändert? In solchen Fällen benötigen Sie bislang eine neue elektronische Gesundheitskarte, kurz eGK. Künftig wird das nicht mehr erforderlich sein. Denn die Aktualisierung der Daten erfolgt automatisch beim Besuch einer Arzt-, Zahnarzt-oder Psychotherapeutenpraxis – immer dann, wenn Ihre eGK eingelesen wird und Sie vorher Ihre Krankenkasse über die Änderung informiert haben. Dabei wird auch geprüft, ob die Karte gültig ist.
Den Online-Datenabgleich schreibt der Gesetzgeber so vor. Damit soll auch ein Missbrauch bei der Inanspruchnahme ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen verhindert werden. Dazu werden in den nächsten Monaten sämtliche Praxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Die digitale Infrastruktur soll alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen sicher miteinander vernetzen und die Kommunikation vereinfachen.
Unsere Praxis ist bereits angeschlossen. Wird Ihre Karte bei uns eingelesen, werden die darauf gespeicherten Daten mit den bei Ihrer Krankenkasse hinterlegten Daten automatisiert abgeglichen. Das System prüft, ob Ihre Karte gültig ist und sich Ihre Daten gegebenenfalls geändert haben, weil Sie zum Beispiel umgezogen sind. Dann erfolgt eine Aktualisierung – vorausgesetzt, Sie haben die neue Adresse Ihrer Krankenkasse mitgeteilt. Das ist ganz wichtig.
So läuft der Datenabgleich ab
Ihre eGK wird am Empfang der Praxis in das Kartenlesegerät gesteckt. Jetzt beginnt der Datenabgleich. Die Technik fragt beim Versichertenstammdatendienst der Krankenkasse an, ob die eGK noch gültig ist und ob die darauf gespeicherten Daten aktuell sind. Liegen neue Daten vor, wird die eGK nun aktualisiert. Das geschieht automatisiert; die Praxis gibt keine Daten ein. Sie erhalten Ihre Karte zurück.
Übrigens: Es werden nur die sogenannten Versichertenstammdaten, die auf der eGK gespeichert sind, abgeglichen. Das sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversichertennummer und Versichertenstatus.
Was ist, wenn Probleme beim Einlesen der Karte auftreten
Mitunter erhält die Praxis beim Einlesen die Meldung „Karte ungültig". Sollte das bei Ihnen der Fall sein, haben Sie eventuell eine alte Versichertenkarte vorgelegt. Bisher fiel das beim Einlesen der Karte nicht auf. Und Sie wundern sich vielleicht, dass bei Ihrem letzten Arztbesuch noch alles funktioniert hat. Das liegt daran, dass noch nicht in allen Praxen der Online-Datenabgleich möglich ist. Ein Grund kann allerdings auch sein, dass Sie bei der Krankenkasse nicht mehr versichert sind und die Karte deshalb ungültig ist.
Bitte denken Sie deshalb stets daran, Ihre aktuelle Gesundheitskarte mitzubringen. Ihre alte Karte sollten Sie vernichten, sobald Sie eine neue erhalten haben. Dies gilt gerade auch dann, wenn Sie die Krankenkasse gewechselt haben.
Sollten Sie keine neuere elektronische Gesundheitskarte zu Hause haben, nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf. Der Arzt darf Sie trotzdem behandeln. Nach zehn Tagen darf er die Behandlung privat abrechnen, wenn Sie bis dahin keine gültige eGK vorlegen können. Manchmal erhalten wir beim Einlesen der Karte die Meldung, dass die eGK defekt ist. Bitte wenden Sie sich dann umgehend an Ihre Krankenkasse, um schnellstmöglich eine neue eGK zu erhalten. In diesem Fall kann der Arzt Ihre Behandlung trotzdem abrechnen.
Sollten Sie weitere Fragen zum Datenabgleich oder zu Ihrer eGK haben, ist Ihre Krankenkasse der erste Ansprechpartner."
Text entnommen aus: www.kvsachsen.de, Stand 01.Mai 2019